Welche aktuelle Norm ist für absturzsichernde Verglasungen relevant?
Antwort 01 Die jüngste Fassung der Norm ist die DIN 18008-4:2024-12, die im Dezember 2024 veröffentlicht wurde und die bisherige Fassung aus dem Jahr 2013 ablöst. Sie regelt unter anderem die Bemessung, Konstruktion und die notwendigen Sicherheitsnachweise, die Planer, Hersteller, Glasbauer und Monteure beachten müssen.
Wichtig für die Praxis: Maßgeblich anzuwenden ist nicht automatisch die neueste veröffentlichte Fassung, sondern jeweils die Norm in der Fassung, die im betreffenden Bundesland über die Technischen Baubestimmungen (MVV TB bzw. die jeweilige Landes-TB) bauaufsichtlich eingeführt ist. Der Einführungsstand sollte daher vor jedem Projekt geprüft werden.
Welche Unterschiede gibt es beim EInsatz von Glas?
Antwort 02 Absturzsichernde Verglasungen werden in unterschiedliche Kategorien eingeteilt, je nachdem, wie die Lasten von den jeweiligen Gläsern aufgenommen werden.
Wichtig für die Praxis: Ob die Verglasung selbst tragend wirkt oder als Geländerausfachung dient, ist relevant, denn dies beeinflusst die Planung, die Befestigung und statische Auslegung des Glasgeländers bzw. der Glasbrüstung erheblich.
Wie unterscheiden sich diese Kategorien im Detail?
Antwort 03 Die drei Einteilungen sind: Kategorie A, B und C.
Bei Kategorie A übernimmt die Verglasung selbst die absturzsichernde Funktion. Diese Kategorie stellt die höchsten Anforderungen an Glasaufbau, Lagerung und Resttragfähigkeit. Das Glas ist hier direkt Bestandteil der Absturzsicherung und muss Personenlasten aufnehmen können. Typische Beispiele sind:
* Ganzglasgeländer
* Glasbrüstungen ohne zusätzlichen Holm
* freistehende Glasgeländer
Bei Kategorie B sind die einzelnen Glasscheiben über einen durchlaufenden, lastabtragenden Handlauf an der Oberkante miteinander verbunden. Dieser Handlauf trägt die horizontalen Nutzlasten bereits im normalen Betrieb mit ab und verteilt sie. Genau das ist der Unterschied zu Kategorie A, wo das Glas die Lasten allein aufnimmt. Bricht eine Scheibe, leitet der Handlauf die Kräfte auf die benachbarten Elemente um und stabilisiert so das Gesamtsystem. Diese Systeme werden häufig im Wohnungs- und Objektbau eingesetzt.
Typische Anwendungen sind:
* Glasgeländer mit aufgesetztem Handlauf
* Brüstungen mit zusätzlicher Tragkonstruktion
Bei Kategorie C dient das Glas hauptsächlich als Ausfachung innerhalb einer tragenden Konstruktion. Die absturzsichernde Hauptfunktion übernimmt also das Geländer- oder Rahmensystem. Beispiele:
* Pfosten-Riegel-Geländer mit Glasfüllung
* Balkongeländer mit eingesetztem Glas
* Metallgeländer mit Verglasung
Welches Glastypen werden bei Absturzsicherungen eingesetzt?
Antwort 04 Bei absturzsichernden Systemen kommt nahezu immer Verbundsicherheitsglas (VSG) zum Einsatz. Dabei werden zwei oder mehrere Glasscheiben mit hochfesten Folien (Zwischenlagen) dauerhaft miteinander verbunden. Der Vorteil: Selbst wenn eine Scheibe bricht, bleiben die Bruchstücke an der Folie haften, und die Verglasung behält eine gewisse Reststabilität, die sogenannte Resttragfähigkeit.
Das VSG wird dabei aus vorgespannten Gläsern aufgebaut, in der Regel aus teilvorgespanntem Glas (TVG) oder aus Einscheibensicherheitsglas (ESG). Beide sind nach Norm zulässig, unterscheiden sich aber im Bruchverhalten: TVG bricht großschollig und hält im Verbund nach einem Bruch deutlich besser zusammen, weshalb es bei anspruchsvollen Konstruktionen, etwa freistehenden Ganzglasbrüstungen, häufig die erste Wahl ist. Wird ESG eingesetzt, ist aus Sicherheitsgründen die heißgelagerte Variante (ESG-H) zu verwenden, um Spontanbrüche durch Nickelsulfid-Einschlüsse auszuschließen.
Wichtig für die Praxis: Gerade bei Glasgeländern, Ganzglasbrüstungen oder großformatigen Fassaden spielt deshalb nicht nur die Tragfähigkeit im normalen Betrieb eine Rolle, sondern insbesondere das Verhalten im Schadensfall. Der Glasaufbau und der Folientyp werden gezielt darauf abgestimmt, die Resttragfähigkeit zu optimieren und die Sicherheit nach einem Glasbruch zu erhöhen.
Was ist für den Bruchfall wichtig?
Antwort 05 Die aktuellen Anforderungen betrachten nicht nur den unbeschädigten Zustand der Verglasung, sondern auch das Verhalten nach einem Bruch. Dabei geht es um Stoßsicherheit, Lastweiterleitung und die Frage, wie stabil das System im Schadensfall bleibt. Im Mittelpunkt steht zunehmend die Frage, wie sich ein System nach einem Glasbruch verhält und ob bzw. wie lange es weiterhin Lasten aufnehmen kann. Zudem spielen dabei auch Aspekte wie Stoßsicherheit, Lastumlagerung innerhalb des Glasaufbaus und die Leistungsfähigkeit der Folien eine wichtige Rolle.
Wichtig für die Praxis: Für absturzsichernde Verglasungen werden immer zwei Nachweise geführt: ein statischer Nachweis für die ständig wirkenden Lasten (z. B. Wind und Holmlast) sowie ein Nachweis der Stoßsicherheit. Letzterer wird üblicherweise über den Pendelschlagversuch (weicher Stoß mit dem Doppelreifen-Pendel) erbracht oder – wo die Norm entsprechende Tabellen bereithält – über bereits nachgewiesene Regelkonstruktionen.
Und wie steht es bei der Glaskante von gläsernen Absturzsicherungen?
Antwort 06 Freie Glaskanten gehören zu den sensibelsten Bereichen einer Verglasung. Dort entstehen häufig hohe Spannungsspitzen, gleichzeitig sind die Kanten anfälliger für mechanische Beschädigungen während Transport, Montage oder Nutzung. Bereits kleine Verletzungen an der Glaskante können die Stabilität der gesamten Scheibe beeinflussen.
Mit dem Trend zu größeren Glasformaten und filigranen Ganzglaslösungen steigen deshalb auch die Anforderungen an die Kantenbearbeitung, den Schutz der Glaskanten und die Qualität der Montage. Eine präzise Verarbeitung und abgestimmte Konstruktion sind entscheidend, um die Dauerhaftigkeit und Sicherheit der Verglasung langfristig sicherzustellen.
Was gilt bei Sonderkonstruktionen, die nicht in der Norm geregelt sind?
Antwort 07 Gerade filigrane, frei stehende oder punktgehaltene Ganzglas-Lösungen fallen oft nicht unter die in der Norm geregelten Regelfälle. In solchen Fällen reicht der normale Nachweis nach DIN 18008-4 nicht aus – es ist eine zusätzliche bauaufsichtliche Absicherung erforderlich, etwa eine vorhabenbezogene oder allgemeine Bauartgenehmigung (früher: Zustimmung im Einzelfall bzw. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) oder ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. Wer also außergewöhnlich gestaltete Glasgeländer plant, sollte diesen Schritt frühzeitig einkalkulieren.
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