"Auch wenn der Haushaltsdruck verständlich ist: Die im Schnelldurchgang beschlossenen Einschnitte bei der Sanierungsförderung gehen komplett in die falsche Richtung", kritisiert Thomas Drinkuth von der Repräsentanz Transparente Gebäudehülle, die den Fenster- und Fassadenbau, die Glasindustrie sowie die Sonnenschutz- und Automationsindustrie vertritt.
Förderhöchstbeträge bei Mehrfamilienhäusern in Teilen halbiert
Besonders drastisch fallen die Kürzungen bei Mehrfamilienhäusern aus: Die förderfähigen Sanierungskosten sinken ab der zweiten Wohneinheit von 30.000 auf 15.000 Euro. Ab der siebten Wohneinheit sind nur noch 8.000 Euro förderfähig. Auch bei den Krediten für umfassende Effizienzhaus-Sanierungen fallen die Tilgungszuschüsse künftig um zehn Prozentpunkte geringer aus.
Der Bonus für Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen eines "Individuellen Sanierungsfahrplans" wird ebenfalls eingeschränkt und greift erst ab Kosten von 30.000 Euro.
Neuer Sanierungsbonus – aber nicht für Fenster
RTG
Besonders ärgerlich für die Fensterbranche: Die Bundesregierung führt einen neuen Förderbonus in Höhe von 5% für Sanierungsmaßnahmen in energetisch schlechten Gebäuden ein – doch ausgerechnet für die reine Fenstersanierung soll es diesen Bonus nicht geben. Begründung: Man befürchtet hohe Förderkosten, weil Fenstersanierungen eine beliebte Maßnahme sind.
"Der Ausschluss vom neuen Sanierungsbonus wirkt marktverzerrend. Investitionen werden so gezielt in andere Gewerke gelenkt. Für tausende Fensterbauunternehmen, die ohnehin unter der Bau- und Sanierungskrise leiden, ist das ein heftiges Foulspiel", kritisiert Drinkuth.
Serielles Sanieren wird ausgeweitet
Bei der Heizungsförderung bleibt die Grundförderung bei 30% der förderfähigen Gesamtkosten. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit und sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro.
Neu ist eine stärkere Einkommensdifferenzierung: Selbstnutzende Eigentümer können je nach Haushaltseinkommen zusätzliche Boni von 10% bis 40% erhalten. Familien mit Kindern profitieren von erweiterten Einkommensgrenzen.
Als einzige positive Neuerung wird der Bonus für Serielles Sanieren von Wohngebäuden ausgeweitet: Der 5%-Bonus gilt künftig auch für serielle Sanierungen auf die Effizienzhaus-Stufe 70 EE, bisher war er nur für die Stufen 40 und 55 verfügbar. Für Nichtwohngebäude wird ein entsprechender Bonus neu eingeführt, die Beantragung soll ab Ende September möglich sein.
Für Wohngebäude bleibt der Förderhöchstbetrag einheitlich bei 150.000 Euro pro Wohneinheit.
Antragsportal ab 21. Juli wieder geöffnet
Das Antragsportal der KfW war zur Umsetzung der Neuerungen geschlossen und soll ab dem 21. Juli wieder neue Anträge ermöglichen. Bereits bestehende Zusagen behalten ihre Gültigkeit.
"Energetische Sanierung ist ein probates Mittel, um die Abhängigkeit von teurer Heizenergie zu verringern und bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Die Verunsicherung in den vergangenen Jahren hat ohnehin zu einem Rückgang der Sanierungstätigkeit geführt. Jetzt kommt wieder eine Vollbremsung in der Förderung. Das ist energie-, wirtschafts- und verbraucherpolitisch einfach falsch", so Drinkuth abschließend.