Mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2026 am 30. Juli 2025 durch das Bundeskabinett setzt die Bundesregierung ein deutliches Signal für Investitionen in Zukunftsbereiche wie Infrastruktur, Klimaschutz und Wohnungsbau.
Der Verband Fenster + Fassade (VFF) begrüßt grundsätzlich die geplanten Investitionen in Höhe von rund 170 Milliarden Euro. Auch wenn diese mit einer erheblichen Neuverschuldung von etwa 127 Milliarden Euro verbunden sind, ist der Kurs aus Sicht des VFF angesichts der multiplen wirtschaftlichen und klimapolitischen Herausforderungen nachvollziehbar. Investitionen in Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen und den sozialen Wohnungsbau sind zentrale Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum und Klimaschutz – und damit auch Zukunftssicherung.
Im Bereich der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ergibt sich für die Fenster- und Fassadenbranche ein gemischtes Bild. Positiv hervorzuheben ist, dass die Mittel für die BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM) um 600 Millionen Euro auf insgesamt 7,7 Milliarden Euro steigen. Das ist insbesondere für die Branche relevant, da viele Sanierungen von Fenstern und Türen über dieses Programm abgewickelt werden. Der VFF unterstützt seine Mitglieder dabei seit über drei Jahren mit dem VFF-Fördermittel-Assistenten, einem etablierten und praxisnahen Instrument zur Beratung und Begleitung bei der Antragstellung. Die Entscheidung zur Mittelaufstockung ist daher ein klar positives Signal an Eigentümerinnen und Eigentümer, in energieeffiziente Sanierungen zu investieren – und stärkt gleichzeitig die Nachfrage nach hochwertigen Fenster- und Fassadenlösungen.
Auch im Neubau setzt der Haushalt wichtige Impulse. Das Fördervolumen für das Programm klimaneutraler Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) steigt von 21 auf 38 Millionen Euro. Wohingegen der klimafreundliche Neubau (KfN) deutlich stärker ausgestattet wird – von bislang 2,4 Milliarden Euro auf künftig 3,7 Milliarden Euro. Die Wohneigentumsförderung für Familien wird ebenfalls erhöht, von 37 auf 52 Millionen Euro. „Diese Maßnahmen können dazu beitragen, den zuletzt stark eingebrochenen Wohnungsneubau allmählich zu stabilisieren“, so der VFF.
Besonders erfreulich sei die deutliche Aufstockung der sozialen Wohnraumförderung: Die Mittel steigen um mehr als 600 Millionen Euro auf über 2,6 Milliarden Euro. „Damit wird ein klares Zeichen gesetzt für bezahlbaren Wohnraum – ein Bereich, in dem öffentlicher Förderzugang unverzichtbar ist.“
Kürzungen bei der Sanierung sind „weniger erfreulich“
Weniger erfreulich fällt hingegen die Entwicklung bei den BEG-Programmen zur umfassenden Sanierung aus. Im Programm BEG WG (Wohngebäude) werden die Mittel nahezu halbiert – von 4,9 Milliarden Euro auf nur noch 2,0 Milliarden Euro. Auch im BEG NWG (Nichtwohngebäude) sinkt der verfügbare Rahmen – von 1,86 auf 1,8 Milliarden Euro. Diese Kürzungen sind aus Sicht des VFF kritisch zu sehen, da gerade die umfassende energetische Sanierung von Bestandsgebäuden ein zentraler Hebel für die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor ist. Wie es heißt, gefährdet „der Rückgang der Förderung das Vertrauen von Eigentümern und Investoren in die langfristige Förderstrategie – insbesondere, da der Sanierungsmarkt 2024 unter großer Unsicherheit litt und erst jetzt wieder an Dynamik gewinnt.“
Trotz dieser Einschnitte bleibt der Gebäudebereich der größte Einzelposten im Klima- und Transformationsfonds (KTF). Die Gesamtausgaben für die BEG sinken dennoch deutlich – von bislang 15,3 Milliarden Euro auf künftig 12,6 Milliarden Euro. Das entspricht einem Rückgang um rund ein Viertel.
Der VFF wird die weiteren parlamentarischen Beratungen des Haushalts aufmerksam begleiten. Nach der heutigen Kabinettsentscheidung wird der Haushaltsentwurf Mitte August an Bundestag und Bundesrat zugeleitet. Die sogenannte Bereinigungssitzung im Bundestag ist für den 13. November vorgesehen. Die zweite und dritte Lesung findet am 25. November statt; der abschließende Beschluss im Bundesrat ist für den 19. Dezember 2025 geplant. Der VFF appelliert an die Mitglieder des Bundestags, im Rahmen dieses Verfahrens insbesondere die Kürzungen bei den BEG-Programmen für Wohn- und Nichtwohngebäude nochmals zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Denn „Klimaschutz im Gebäudesektor kann nur gelingen, wenn die notwendigen Investitionen auch nachhaltig unterstützt werden.“