Eine drei Jahre alte Aluminiumhaustüre mit weißen Verfärbungen um die Schlossrosette wird zum Streitfall zwischen Eigentümern und Hersteller. Der norddeutsche Produzent lehnt die Gewährleistung kategorisch ab: "Das sind alles Schäden nach dem Einbau", lautet seine Position. Doch hat er damit recht – oder liegt doch ein Herstellerfehler vor?
Die pulverbeschichtete Haustüre im Farbton DB 703 matt war über einen Schreiner bestellt und von diesem auch eingebaut worden. Bei der Abnahme war alles in Ordnung. Die Eigentümer nutzen die Türe praktisch nie, da sie immer durch die Garage gehen. Angeblich wurde die Türe zwei Jahre weder benutzt noch geputzt.
Wer muss Verantwortung übernehmen?
Als die mysteriösen Verfärbungen rund um die Rosette sowie Kratzer und weißliche Wischspuren im unteren Bereich auffielen, schaute die Architektin zusammen mit dem Schreiner, der die Tür eingebaut hatte, das Problem an. Dieser wendete sich an den Hersteller, scheiterte jedoch mit seinen Forderungen nach Gewährleistung: Der Hersteller sah sich nicht in der Verantwortung und verwies auf Schäden, die erst nach dem Einbau entstanden seien.
Der Schreiner wandte sich an einen Sachverständigen aus seiner Innung, der wiederum auf den Oberflächen-Experten Claudius Freiberg verwies. Ein Privatgutachten sollte Klarheit schaffen – und brachte ein eindeutiges Ergebnis.
Sachverständiger gibt dem Hersteller recht
Claudius Freiberg
Die Analyse bestätigte die Position des Herstellers: "Hier sind es tatsächlich drei verschiedene Schäden an einer Türe!", erklärt Freiberg. Der Hersteller hatte mit seiner Einschätzung recht – alle Schäden entstanden nach dem Einbau.
Bei genauer Untersuchung identifizierte der Sachverständige drei unterschiedliche Schadensbereiche mit jeweils anderen Ursachen:
- Schaden 1 - Verfärbung um die Rosette: "Mittig der Klarlack um die Rosette der da nicht hingehört", so Freiberg. "Hier wurde mit einem ungeeigneten 1K Klarlack teillackiert, der jetzt nach dieser kurzen Zeit komplett verwittert ist."
- Schaden 2 - Wischspuren: "Unten links Wischspuren von Lösemittel auf dem Türblatt und dem Pfosten" – eine unsachgemäße Reinigung hatte die Pulverbeschichtung angegriffen.
- Schaden 3 - Anätzungen: "Mittig auf dem Blatt schräg verlaufende Anätzungen von alkalischen Verschmutzungen" – auch hier war eine chemische Einwirkung von außen die Ursache.
Unsachgemäße Reparatur als Schadenursache
Seine Rekonstruktion des Geschehens bei der Rosette: "Vermutlich wurde beim Einkleben der Rosette Kleber verschmiert, dann gereinigt und zur Kosmetik überlackiert." Dafür spreche das Alter, die Verwitterung und auch die charakteristische Form der Teillackierung – von der Kante zur Fläche und rund um die Rosette etwas dicker aufgetragen.
Die beiden anderen Schäden entstanden durch unsachgemäße Reinigung mit Lösemitteln beziehungsweise durch alkalische Verschmutzungen, die die Oberfläche anätzten.
Der Fall zeigt exemplarisch, wie wichtig neutrale Sachverständigen-Expertise bei Gewährleistungsstreitigkeiten ist. Ohne die fachliche Analyse hätte der Hersteller möglicherweise zu Unrecht für Schäden haften müssen, die durch unsachgemäße Nacharbeiten entstanden waren.