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Gewährleistung für Haustür: Sachverständiger klärt, wer haften muss

Eine drei Jahre alte Aluminiumhaustüre mit weißen Verfärbungen um die Schlossrosette wird zum Streitfall zwischen Eigentümern und Hersteller. Der norddeutsche Produzent lehnt die Gewährleistung kategorisch ab: "Das sind alles Schäden nach dem Einbau", lautet seine Position. Doch hat er damit recht – oder liegt doch ein Herstellerfehler vor?

Die pulverbeschichtete Haustüre im Farbton DB 703 matt war über einen Schreiner bestellt und von diesem auch eingebaut worden. Bei der Abnahme war alles in Ordnung. Die Eigentümer nutzen die Türe praktisch nie, da sie immer durch die Garage gehen. Angeblich wurde die Türe zwei Jahre weder benutzt noch geputzt.

Wer muss Verantwortung übernehmen?

Als die mysteriösen Verfärbungen rund um die Rosette sowie Kratzer und weißliche Wischspuren im unteren Bereich auffielen, schaute die Architektin zusammen mit dem Schreiner, der die Tür eingebaut hatte, das Problem an. Dieser wendete sich an den Hersteller, scheiterte jedoch mit seinen Forderungen nach Gewährleistung: Der Hersteller sah sich nicht in der Verantwortung und verwies auf Schäden, die erst nach dem Einbau entstanden seien.

Der Schreiner wandte sich an einen Sachverständigen aus seiner Innung, der wiederum auf den Oberflächen-Experten Claudius Freiberg verwies. Ein Privatgutachten sollte Klarheit schaffen – und brachte ein eindeutiges Ergebnis.

Sachverständiger widerspricht dem Hersteller

Schaden 1 - Verfärbung um die Rosette: 

Claudius Freiberg

Schaden 1 - Verfärbung um die Rosette: "Mittig der Klarlack um die Rosette der da nicht hingehört", so Freiberg. "Hier wurde mit einem ungeeigneten 1K Klarlack teillackiert, der jetzt nach dieser kurzen Zeit komplett verwittert ist."

Die Analyse widersprach der Position des Herstellers: "Hier sind es tatsächlich drei verschiedene Schäden an einer Türe!", erklärt Freiberg. Doch anders als der Hersteller behauptete, war nicht alles auf nachträgliche Einwirkungen zurückzuführen.

Bei genauer Untersuchung identifizierte der Sachverständige drei unterschiedliche Schadensbereiche mit jeweils anderen Ursachen:

  • Schaden 1 - Verfärbung um die Rosette: „Um die Rosette herum befindet sich Klarlack, der da nicht hingehört", so Freiberg. Die Klarlackwolke stammt aus der Herstellung der Türe – ein Mitarbeiter des Herstellers hatte offensichtlich versucht, etwas zu vertuschen.
  • Schaden 2 - Wischspuren: "Unten links Wischspuren von Lösemittel auf dem Türblatt und dem Pfosten" – eine unsachgemäße Reinigung hatte die Pulverbeschichtung angegriffen.
  • Schaden 3 - Anätzungen: "Mittig auf dem Blatt schräg verlaufende Anätzungen von alkalischen Verschmutzungen" – auch hier war eine chemische Einwirkung von außen die Ursache.

Überlagernde Schäden erschweren Bewertung

Das Problem bei diesem Fall: Die überlagernden Schäden machten eine klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten schwierig. Während der Hauptschaden um die Rosette eindeutig auf einen Herstellerfehler zurückzuführen war, entstanden die beiden anderen Schäden durch nachträgliche Einwirkungen.

Pragmatische Lösung: Folierung statt Neulackierung

Freiberg empfahl eine pragmatische Lösung: Die Türe entweder vor Ort zu lackieren oder mit einer Autofolie zu bekleben. "Es gibt da tatsächlich eine Folie eines großen Herstellers die nahezu identisch ist und eine Lebenserwartung von mehr als sechs bis maximal 15 Jahren hat", erklärt der Sachverständige.

Die Folierung sei deutlich günstiger als eine Lackierung – geschätzt etwa 35 % der Kosten. Den Hersteller würde Freiberg bei den Kosten mit ins Boot nehmen. Die Bauherren wollen diese Lösung nun versuchen umzusetzen.